AGB
Fahrschule Baschi KlG

SCHALTUNG + AUTOMAT | MOTORRAD 079 2 800 800

Fahrschule Baschi

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrschule Baschi KlG - 8600 Dübendorf

Stand : 01.01.2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Kursbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Bei allfälligen Fragen wende dich bitte an die Fahrschule Baschi KlG. ( KlG = Kollektivgesellschaft )

Fahrschule Baschi KlG behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Melde dich nur an, wenn du mit diesen AGB einverstanden bist.

1. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Kat.B Führerprüfung oder bei Nothelferkursen, Verkehrskunde und Motorradgrundkursen vom Gesetzgeber nach vorgeschriebener Stundenzahl erfüllt wurden. Die Fahrschule Baschi KlG verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

2. Hauptziel und Kerngeschäft der Fahrschule ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

3. Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

4. Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht Kat.B werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt.
Fahrlektionen der Kat. A werden nur durch kundenseitig gestellten und mit betriebstauglichen und vorschriftsgemässen Motorrädern und angemessener Motorradbekleidung (gemäss dem Prüfungsreglement Sicherheitsausrüstung des Strassenverkehrsamtes) durchgeführt. Soziusfahrten werden nur bei Fahrschüler/innen gemacht, die eine sichere Fahrweise vorzeigen können. Die Fahrschule Baschi KlG kann jederzeit eine Soziusfahrt verweigern, die gebuchten Lektionen werden zum vollen Preis verrechnet.

5. Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird.

6. Nach Möglichkeit fahren wir immer Doppellektionen. Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, eine Doppellektion 1 Std. 40 Min. und besteht aus: Begrüssung, einstellen von Sitz und Spiegeln, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Für die praktische Prüfung reservieren wir 2 Std. 30 Min. das 3 Lektionen entspricht.

7. Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Aktionen sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig. Gutscheine können nur einmal pro Person geltend gemacht werden und eine Barauszahlung von Gratisfahrstunden ist nicht möglich.

8. Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Std. (2 ganze Arbeitstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Die Gründe für eine Absenz sind irrelevant.

9. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.

10. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.

11. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen oder müssen per Einzahlungsschein im voraus beglichen sein. Es gibt keine Teilzahlung für Abos. Zahlbar innert 10 Tagen jedoch spätestens 2 Arbeitstage vor dem Fahrtermin, rein netto. Bei verspätetem Zahlungseingang weden die Lektionen ausgesetzt. Am Tage der praktischen Prüfung müssen alle (Rest-) Schulden beglichen sein, ansonsten die Prüfung nicht gefahren wird. Allfällig entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zurückvergütet. Bricht der Fahrschüler oder der Fahrlehrer die Ausbildung ab oder wechselt der Fahrschüler in eine andere Fahrschule, werden alle nicht verwendeten Lektionen zurückvergütet.

Näheres zu Rückerstattungen sind auf den Positionen 12-14 beschrieben.

12. Die obligatorisch administrative Grundpauschale ist 2 Jahre gültig. Sie muss in der dritten Fahrlektion bezahlt werden (bar oder über Abo) und wird nicht zurückerstattet.

Mit der administrativen Grundpauschale werden ein anteilmässiger Beitrag an die Kosten geleistet und diese sind folgende :

* Beitrag an die Kosten der Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung

* Beitrag an kleinere, durch die vorgenannten Versicherungen nicht gedeckte Schäden wie zB. Felgen / Pneu. Da ein Profi-Fahrlehrer/in das Auto nur für die Fahrschule braucht und seperat einen privaten Fahrzeug benutzt.

* Aufwendungen wie Unfallprotokoll ausfüllen, Fahrzeug in die Werkstatt bringen und wieder holen

* Ausfall der Einnahmen wegen Arbeitsausfall des Fahrlehrers während dieser Zeit und eines allfälligen Ausfall des Fahrschulfahrzeuges in Folge der Reparatur oder Aufwendungen um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

13. Abos und Gutscheine sind persönlich und können nicht übertragen, rückerstattet oder umgetauscht werden.

14. Rückerstattungen bei Abo's & Kombi Abo's mit VKU: Hier werden die Fahrstunden zum Einzellektionspreis und der VKU zum normalen Preis in Abzug gebracht. Die Rückerstattungen erfolgen nur bis spätestens 3 Monate nach letzter Fahrlektion, ansonsten verfällt dein Anspruch.

15. Praktische Prüfung: Fahrschüler welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung zeigen begleiten wir gerne zur Prüfung. Schüler welche vorzeitig die Prüfung "probieren" wollen dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine Lektionen "schwänzt" muss die Prüfung ebenfalls "privat" ablegen. Wir begleiten nur Schüler zur Prüfung welche fertig ausgebildet sind.

(Siehe auch Anhang unten "Ergänzung Praktische Prüfung“)

16. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben
oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

17. Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Für Nothelferkurse & Verkehrskundeunterricht sind dies, minimal 6, maximal 12 Teilnehmer. Für Motorradgrundkurse sind dies, minimal 3, maximal 5 Teilnehmer.

18. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen. Auf besonderen Wunsch führen wir auch Kurse in Kleingruppen durch. Jedoch wird das Kursgeld entsprechend der Gruppengrösse angepasst.

19. Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere TeilnehmerInnen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.

20. Bussen : Durch Verschulden des Fahrschülers erhobene Ordnungsbussen werden – abhängig vom Ausbildungsstand – zu Lasten des Schülers gehen.

21. Versicherung Kurslokal : Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Du bist daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.

22. Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet.

23. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Baschi KlG ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar.
Gerichtstand ist Dübendorf.

Online Anmeldung

1. Anmeldungen, die mit dem Online-Anmeldeformular sowie mündlich, telefonisch oder per SMS erfolgen, sind verbindlich.
Du erhälst im Normalfall innerhalb 24h nach Anmeldeeingang die Anmeldebestätigung per Email oder SMS.Ansonsten melde dich bitte bei uns.

2. Das Kursgeld ist bar am ersten Kurstag zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt dich zur Teilnahme am Kurs.

3. Abmelden / Nichterscheinen / Nachholer
Deine Kursanmeldung für den Nothelfer und Verkehrskunde ist verbindlich. Eine Abmeldung des Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden und nimmt einem anderen Schüler den Kursplatz weg. Deshalb müssen wir je nach Abmeldezeitpunkt die Kurskosten ganz oder teilweise belasten: bis 4 Tage vor Kursbeginn entstehen CHF 50.- Bearbeitungskosten; bis Mittwoch 12 Uhr vor Kursbeginn verrechnen wir 50% der Kurskosten; für Abmeldungen nach Mittwoch 12 Uhr, müssen wir 100% der Kurskosten verrechnen.
Unentschuldigtes Nichterscheinen hat in jedem Fall die Verrechnung der vollen Kurskosten zur Folge.

Nothelferkurs : Gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- ist ein einmaliges Verschieben / Nachholen des Nothelferkurses möglich.

Verkehrskunde : Hier ist es Pflicht alle vier Kursabende zusammenhängend in der gleichen Woche zu besuchen. Sollte dies nicht möglich sein wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- verrechnet.

Motorradgrundkurse : Hier ist es Pflicht alle zusammenhängend gebuchten Kursteile in der gleichen Gruppe zu besuchen. Sollte dies nicht möglich sein muss der Teilnehmer den Kursteil nochmals bezahlen. Bei Absagen unter 2 Tagen vor Beginn wird der gesamte Kurs (also alle Kursteile) verrechnet.Abmeldungen müssen telefonisch erfolgen, keine Mails oder SMS oder andere Ausreden weitere Teilnahmebedingungen zu Motorradgrundkursen.

4. Es sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.
Ausweise und Bestätigungen werden nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.
Nothelferausweise werden innert 5-7 Arbeitstagen per Post zugeschickt.

5. Verlust des Nothelferausweises / Verlust der schriftlichen Verkehrskunde Bestätigung
Hier wird vom Dachverband SSK für den Ersatzausweis bzw. von der Fahrschule für die Verkehrskunde eine Bearbeitungsgebühr von je CHF 40.- erhoben.

6. Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Der Kurs wird mindestens 12 h vorher abgesagt.

7. Die Fahrschule behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen.
Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

8. Es gilt schweizer Recht. Gerichtsstand ist Dübendorf.



 

Ergänzung "Praktische Prüfung"

In unserem Team sind langjährige Fahrlehrer/in. Sie haben jede Woche mehrere Prüfungen und kennen die Anforderungen der Experten. Sie kennen auch dich und können mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, ob deine Leistungen zum Bestehen der praktischen Prüfung ausreichen oder nicht.

Du kannst auch selber überprüfen wie gut deine Automatismen ausgebildet sind. Die Experten achten unter anderem darauf, dass deine Abläufe wie: Blicksystematik, zweiter Kontrollblick, Einspuren, Rechtsvortritt und Bremsbereitschaft, Tempo exakt einhalten, etc. automatisiert sind und jedes Mal kommen! Hörst du also immer wieder die gleichen Kommentare deines Fahrlehrers, weisst du, dass du noch nicht Prüfungsreif bist.

Das Strassenverkehrsamt führt über jeden Fahrlehrer/in eine Statistik.
Liegt die Bestehensquote "1. Prüfung" unter dem Durchschnitt hat das drastische Strafen, bis hin zum Ausweisentzug für die/den Fahrlehrer/in, zur Folge!

Unsere Fahrlehrer/in können recht gut abschätzen welcher Aufwand noch nötig ist,
bis du "fit für die Prüfung" bist. Da die Anmeldefrist bis zu 5 Wochen und mehr betragen kann, melden sie dich frühzeitig an. Zu diesem Zeitpunkt bist du noch nicht ganz Prüfungsreif. Aber mit dem eingeplanten Perfektionstraining kriegen sie dich auf das Prüfungsdatum hin "fit".

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Dein/e Fahrlehrer/in wird dich nur begleiten, wenn er/sie zu mindestens 95% überzeugt ist, dass du die Prüfung bestehen kannst.
  • Schüler welche nach der Anmeldung durch den Fahrlehrer/in Lektionen "schwänzen" werden wieder abgemeldet! Dies kann auch kurzfristig und mit Kostenfolge für den Schüler passieren. (Prüfungsgebühren, Fahrstunden, etc.)
  • Ein Schüler hat jederzeit das Recht sich selber an eine erste oder zweite Prüfung anzumelden und diese mit seinem privaten Auto und einer privaten Begleitperson zu "versuchen".
  • Dritte praktische Führerprüfungen der Kategorie A oder B können nun wieder seit dem 1. Oktober 2018 an allen Strassenverkehrsämtern des Kanton Zürich absolviert werden. In diesen Städten hat es sehr viele "Fallen" was enorme Ortskenntnisse voraussetzt. Ausserdem ist der Verkehr viel komplexer (Tram, Trameinspuren, Warteraumbenützung, Busspuren, schwierige Kreuzungen und Verkehrsplätze, Lichtsignale, etc.) Nach einer schriftlichen Bescheinungen durch den Fahrlehrer/in wird auch ein Expertengespräch mit dir und dem Chefexperten zwingend nötig. Dein Mehraufwand wird, aus unserer Erfahrung, ca. CHF 600 bis 900.- betragen. Deshalb Bitte nicht "ich will es mal probieren", sondern vertraue deinem Fahrlehrer/in und gehe lieber auf Nummer sicher.