Motorrad und Roller Grundkurs 079 2 800 800
Zur Einteilung der Motorräder in die verschiedenen Kategorien und Unterkategorien gibt es drei wichtige Kriterien: Hubraum, Leistung und - für Kleinmotorräder, die bereits ab 15 Jahren gefahren werden dürfen - Höchstgeschwindigkeit.
Inhaber der Kategorie | Zu erwerbende Kategorie | Ausbildungsablauf |
keine | AM | ab 15 Jahren / bis max. 50cm³: Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
keine | A1 | ab 16 Jahren / bis max. 125cm³: Mindestalter 16 Jahre Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus ab 18 Jahren / bis max. 125cm³: Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
keine | A | A beschränkt (< 35 kW und < 0.20 kW/kg): Mindestalter 18 Jahre Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
keine | A | A unbeschränkt (> 35 kW und < 0.20 kW/kg): Mindestalter 18 Jahre der direkter Zugang zur Kategorie A ist nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten. NothelferkursGesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
B, C oder D | A1 | bis max. 125cm³: Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden keine praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
B, C oder D | A | A beschränkt (< 35 kW und < 0.20 kW/kg): Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
A1 | A | A beschränkt (< 35 kW und < 0.20 kW/kg): Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 4 Stunden (wenn A1 vor 2021 erhalten) Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
A | A | A unbeschränkt (> 35 kW und < 0.20 kW/kg): Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 0 Stunden Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
Kategorie A, unbeschränkt:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.
Kategorie A, beschränkt auf 35 kW:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.
Somit kann nicht mehr dasselbe Motorrad für beide Prüfungen verwendet werden.
Die Weiterausbildung für Neulenker dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Dieser Weiterbildungskurs ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises der dreijährigen Probezeit zu besuchen. Wer diesen Kurs nicht besucht, dem wird der Führerausweis entzogen.
Wir arbeiten mit den Veranstaltern “DriveZ Kanton Zürich“ , “Verkehrssicherheitszentrum Thurgau AG“ und “Driving-Park AG Winterthur“ zusammen, diese führen den WAB-Kurs auf dem Militärflugplatz Dübendorf, in Weinfelden TG bzw. Anlage Ohrbühl durch.Personen, welche ein Lernfahrausweisgesuch für die Kategorie A oder A 35 kW stellen und nicht:
Personen, welche nach dem 1. Dezember 1987 geboren wurden, erhalten den ersten Führerausweis für die erwähnten Kategorien in jedem Fall auf Probe.
Wer bereits im Besitz der Kategorie B ist, besucht innerhalb der ersten vier Monate seit Erstellung des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 den Motorrad-Grundkurs von 12 Stunden. Anschliessend wird eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs ausgestellt, womit beim Strassenverkehrsamt die Kategorie A1 prüfungsfrei in den bestehenden Fahrausweis eingetragen werden kann. Dies muss innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 erfolgen.
Der Lehrmeister hat eine Auflösung des Lehrverhältnisses mit dem Motorradmechaniker-Lehrling während der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises der Kategorie A unbeschränkt unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden, die den Lernfahrausweis ausgestellt hat. Diese fordert den Ausweisinhaber zur Vorlage des Lernfahrausweises auf und erteilt für die verbleibende Gültigkeitsdauer einen Lernfahrausweis der Kategorie A 35kW.
NewRide
ist das Schweizer Kompetenzzentrum für Elektrozweiräder. Sie vermittelt neutrale Fachinformationen und hat ein Netzwerk von Gemeinden, Herstellern, Importeuren und Händlern aufgebaut.
Hier die Tabelle vom NewRide für die “Zulassungsbestimmungen E-Scooters und E-Motos“
Hier das Dokument der Astra “Vorschriften zu Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten, E-Rikschas (Stand 1.04.2022)“
Mit dem Lernfahrausweis darfst du nur Personen mitführen, die im Besitz des Führerscheins der Kategorie A oder A1 sind. Nach bestandener praktischer Prüfung darfst du alle Personen mitführen.
Der Lernfahrausweis verfällt und du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, musst du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.
Der Lernfahrausweis verfällt, und du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen - dein abgeschlossener Grundkurs verfällt nicht. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, musst du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.
Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du unter Ausweiskategorien (www.fuehrerausweise.ch) dein Profil eingeben und schauen welche Kategorie dich interessiert und wie du zu ihr gelangst.
Gerne stehen wir dir für weitere Auskünfte zur Verfügung oder nehmen deine Anmeldung entgegen.