Motorrad-Kategorien FAQ
Fahrschule Baschi GRUP AG

Motorrad Grundkurs 079 2 800 800

Fahrschule Baschi

Kategorie AM

  • bis max. 4 kW (5.5 PS) Leistung
  • bis 50 cm³ + ab 15 Jahren

Kategorie A1

  • bis max. 11 kW (15 PS) Leistung
  • bis 125 cm³ + ab 16 Jahren
  • bis 125 cm³ + ab 18 Jahren (ohne Kat. B Ausweis)
  • bis 125 cm³ + ab 18 Jahren (mit Kat. B Ausweis)

Kategorie A2 (A beschränkt)

  • mehr als 11 kW jedoch max. 35 kW (47,6 PS) Leistung
  • ab 18 Jahren (ohne Kat. A1 Ausweis)
  • ab 18 Jahren (mit Kat. A1 Ausweis)

Kategorie A (A unbeschränkt)

  • mehr als 35 kW (47,6 PS) Leistung
  • ab 20 Jahren (mit Kat. A2 beschränkt Ausweis)

 

Grundkurs AM

= Teile 1+2+3

(12 Stunden) für bis 50 cm³

Grundkurs A1

= Teile 1+2+3

(12 Stunden) für bis 125 cm³

Grundkurs A2

= Teile 1+2+3

(12 Stunden) für A beschränkt bis 35 kW

Grundkurs A2 (mit A1)  

= Teil 3 wenn A1 vor 01.01.2021 erhalten

(4 Stunden) für A beschränkt bis 35 kW

Grundkurs A (mit A2)  

= keine Teile mehr besuchen

(0 Stunden) für A unbeschränkt über 35 kW

 

Der Ausbildungsablauf / Motorradausbildung

Inhaber
der Kategorie
Zu erwerbende
Kategorie
Ausbildungsablauf
keineAMab 15 Jahren / bis max. 50cm³:
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
keineA1ab 16 Jahren / bis max. 125cm³:
Mindestalter 16 Jahre
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus

ab 18 Jahren / bis max. 125cm³:
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
keineA2A beschränkt
(< 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Mindestalter 18 Jahre
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
keineAA unbeschränkt
(> 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Mindestalter 18 Jahre
der direkter Zugang zur Kategorie A ist nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
B, C oder DA1bis max. 125cm³:
Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden
keine praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
B, C oder DA2A beschränkt
(< 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
A1A2A beschränkt
(< 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 4 Stunden (wenn A1 vor 01.01.2021 erhalten)
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
A2AA unbeschränkt
(> 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 0 Stunden
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus

 

Anforderung an Prüfungsfahrzeuge der Kategorie A

Kategorie A, unbeschränkt:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.

Kategorie A2, beschränkt auf 35 kW:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.

Somit kann - anders als bis 30.06.2021 - nicht mehr dasselbe Motorrad für beide Prüfungen verwendet werden.

 

Betroffene Personen für den obligatorischen Motorrad / Roller Weiterbildungskurs (WAB)

Personen, welche ein Lernfahrausweisgesuch für die Kategorie A oder A 35 kW stellen und nicht:
– im Besitz eines unbefristeten Führerausweises für die Kategorie A, A 35 kW oder B sind oder
– vor dem 1. Dezember 2005 jemals im Besitz eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A 35 kW oder B waren

Personen, welche nach dem 1. Dezember 1987 geboren wurden, erhalten den ersten Führerausweis für die erwähnten Kategorien in jedem Fall auf Probe.

 

Ohne praktische Prüfung Roller der Kat. A1 fahren

Folgende Personen können die Führerschein-Kategorie A1 ohne praktische Prüfung erlangen. Folgende Kriterien sind massgebend.

Personen im Besitz der Kategorie B (Auto):

Wer bereits im Besitz der Kategorie B ist, besucht innerhalb der ersten vier Monate seit Erstellung des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 den Motorrad-Grundkurs von 12 Stunden. Anschliessend wird eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs ausgestellt, womit beim Strassenverkehrsamt die Kategorie A1 prüfungsfrei in den bestehenden Fahrausweis eingetragen werden kann. Dies muss innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 erfolgen. Der Lernfahrausweis für die Kategorie A1 wird um zwölf Monate verlängert, sofern der Grundkurs innerhalb der ersten vier Monate erfolgreich absolviert wurde.

 

Zulassungsbestimmungen für E-Scooters und E-Motos

NewRide
ist das Schweizer Kompetenzzentrum für Elektrozweiräder. Sie vermittelt neutrale Fachinformationen und hat ein Netzwerk von Gemeinden, Herstellern, Importeuren und Händlern aufgebaut.

Hier die Tabelle für die “Zulassungsbestimmungen E-Scooters und E-Motos“

 

FAQ

Darf ich zu zweit Roller fahren?

Mit dem Lernfahrausweis darfst Du nur Personen mitführen, die im Besitz des Führerscheins der Kategorie A oder A1 sind. Nach bestandener praktischer Prüfung darfst Du alle Personen mitführen.

Wenn ich den Grundkurs nicht innerhalb der ersten vier Monate absolviere?

Der Lernfahrausweis verfällt, und Du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, muss Du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.

Was geschieht, wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe, bevor der Lernfahrausweis abläuft?

Der Lernfahrausweis verfällt, und Du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen sowie den Grundkurs wiederholen. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, muss Du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.

Kann der Lernfahrausweis verlängert werden?

Lernfahrausweise werden grundsätzlich nicht verlängert. Du kannst jedoch einen zweiten beantragen. Wenn auch dieser wieder abläuft, muss Du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.

 

Neuerungen seit 2021 Motorrad-Kategorien

Was ändert sich bei den Motorrad Grundkursen?

Die obligatorische praktische Motorrad Grundschulung muss NEU für alle Kategorien sei es AM, A1, A2, A nur einmal mit 12 Stunden (d.h. alle drei Module = Teile 1+2+3) absolviert werden und gelten neu grundsätzlich unbefristet.

Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien

Die schweizerischen Kategorien werden mit jenen der EU harmonisiert, zudem wird das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt. Künftig werden Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.

Personen mit dem Führerausweis der Kategorie B können weiterhin prüfungsfrei den Führerausweis der Unterkategorie A1 erhalten

Ab dem 1. Januar 2021 dauert jedoch die praktische Grundschulung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit neu 12 Stunden (statt wie bisher 8 Stunden).

Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, kann frühestens 2 Jahre nach bestandener praktischen Prüfung der Kategorie A2 mit Leistungsbeschränkung und klagloser Fahrpraxis nach VZV Art. 8 Abs. 6 (= Kein Führerausweisentzug) erfolgen. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

Was muss ich machen, damit ich mit 16 Jahren Motorräder bis 125 cm³ fahren darf?

Wenn du bereits im Besitz des Führerausweises der Kat. A1 bist, musst du nichts unternehmen, da die Kategorie A1 bereits eingetragen ist. Personen mit einem altrechtlichen Lernfahrausweis der Kat. A1 (50 cm³) müssen den bestehenden Lernfahrausweis beim StVA einreichen und erhalten einen neuen Lernfahrausweis mit der Berechtigung für Motorräder bis 125 cm³.

Was sind die Folgen, wenn ich den Lernfahrausweis Kat. A1 mit 50 cm³ nicht umtausche?

Du darfst nur Motorräder mit 50 cm³ führen. Dies betrifft Lern- und Prüfungsfahrten.

Umtausch des blauen Papierführerausweises bis spätestens am 31. Januar 2024

Die Inhaber von blauen Papierführerausweisen haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber. Dies wird nur als Übertretung und nicht als Vergehen (Führen eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis) eingestuft. Busse minimum CHF 100.–.

Übergangsbestimmungen 2021 und Revision für die Kategorie A2 (A beschränkt)

Ab 2021 wird kein direkter Einstieg mehr in die offene Kategorie A möglich sein. Alle müssen dann einmal 12 Stunden Grundkurs buchen. Der Stufeneinstieg bei der Kategorie A gilt für alle Fahrschüler/innen d.h. z.B. von Kategorie A2 auf Kategorie A jeweils 2 Jahre warten und jedesmal Prüfung absolvieren.

Uebersicht über die Motorradkategorien ab 2021 - Motorrad Fahrschule Baschi GRUP AG - Duebendorf - Wallisellen - Schwerzenbach - Volketswil - Kloten - Zuerich

Stichtag 09.10.2020 gilt folgendes:

Artikel 150 Absatz 6 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) l Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. Dezember 2018 und in Ergänzung von Artikel 151 l Absatz 3 VZV

Wer Inhaber/in eines Lernfahrausweises der Kategorie A 35 kW mit einem Ausstelldatum bis und mit 31. Dezember 2020 ist, darf noch bis 30. April 2021 den Grundkurs absolvieren und mit einem noch gültigen Lernfahrausweis muss die praktische Führerprüfung bis 30. Juni 2021 bestanden werden, damit die Kategorie A nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis Prüfungsfrei erteilt werden kann.

Für Personen, die den Führerausweis der Kategorie A, beschränkt auf eine Motorleistung von 35 kW und ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg vor dem 1. Januar 2021 erworben haben, gilt Artikel 24 Absatz 5 des bisherigen Rechts weiterhin.

Die Leistungsbeschränkung der Kategorie A wird auf Gesuch des Ausweisinhabers frühestens zwei Jahre nach der Erteilung aufgehoben, wenn die Zulassungsbehörde feststellt, dass er in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes begangen hat, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.

Bei der Kategorie A muss der Lernfahrausweis noch im 2020 ausgestellt werden (nicht Antragsdatum), damit kann dann während der Gültigkeit des Lernfahrausweises die praktische Führerprüfung abgelegt werden.
Zu beachten sind ab 1.1.2021 die Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug >35kW oder >0.20 kW/kg Leistungsgewicht.
Sollte die praktische Prüfung in dieser Zeit nicht bestanden werden, gilt danach Einstieg über A 35 kW und zwei Jahre später für A offen eine weitere Prüfung.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du unter Ausweiskategorien (www.fuehrerausweise.ch) dein Profil eingeben und schauen welche Kategorie dich interessiert und wie du zu ihr gelangst.

Gerne stehen wir dir für weitere Auskünfte zur Verfügung oder nehmen deine Anmeldung entgegen.