SCHALTUNG + AUTOMAT | MOTORRAD 079 2 800 800
Du bist in der Lage, das Fahrzeug zu bedienen und die einzelnen Bewegungsabläufe auszuführen.
Du beherrschst die Fahrzeugbedienung und entwickelst Automatismen für die einzelnen Bewegungsabläufe. Du bist auch in der Lage, in der Ebene, in der Steigung und im Gefälle anzufahren und dich sicher in den Verkehr einzufügen.
Dein:e Fahrlehrer:in bindet diese je nach deinem Ausbildungsstand und örtlichen Gegebenheiten in die vier Stufen ein.
Du führst dein Fahrzeug unter Berücksichtigung der Verkehrsvorschriften mit der korrekten Blicktechnik durch den Verkehr unter gleichzeitiger Mitbeobachtung des Verhaltens der anderen Verkehrssteilnehmenden.
Du führst dein Fahrzeug regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll durch den Strassenverkehr.
Du musst einen Fahreignungstest machen. Wenn du ihn bestehst, kannst du dich ein viertes Mal zur Fahrprüfung anmelden. Das Strassenverkehrsamt schickt dir innerhalb von zirka drei Arbeitstagen nach deinem dritten negativen Prüfung mehr Informationen zu.
Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Regelung: Wird auch die 4. Prüfung nicht bestanden, folgt eine Sperrfrist von 2 Jahren für die jeweilige Führerausweis-Kategorie. Ein positives verkehrspsychologisches Gutachten hebt diese Sperrfrist nicht mehr auf.
Unsere Mobilität bringt es mit sich, dass der Wohnort und der Arbeits- oder Ausbildungsort oft nicht im gleichen Kanton liegen. Darum dürfen auch Personen, die nicht im Kanton Zürich wohnen, ihre theoretische und/oder praktische Fahrprüfung im Kanton Zürich machen.
So können sie ihre Ausbildung und Prüfung dort absolvieren, wo sie sich unter Tags aufhalten. Das ist an allen Standorten in Zürich möglich, wenn das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons eine entsprechende Bewilligung ausstellt.
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es auf der STVA ZH Website einen neuen Service für ausserkantonale Kundinnen und Kunden, um ihr Gesuch einzureichen.
Wichtig: Ab dann gibt es auch eine Praxisänderung.
Personen mit einem ausserkantonalen Wohnsitz, die ihre Fahrprüfung in Hinwil machen möchten, müssen dann zusätzliche Unterlagen einreichen. Diese Unterlagen müssen bestätigen, dass sie im Bezirk Hinwil, Pfäffikon oder Meilen ihre Ausbildung absolvieren, dort eine Arbeitsstelle haben oder in einem dieser Bezirke als Wochenaufenthalter/in gemeldet sind.
Grund für diese Praxisänderung ist, dass die Auslastung und Wartezeiten an den verschiedenen Standorten nicht gleich verteilt sind und der Kanton Zürich den Standort Hinwil entlasten möchten.
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