SCHALTUNG + AUTOMAT | MOTORRAD 079 2 800 800
Hast du bereits einen gültigen Nothelfer-Ausweis ?
Wenn Ja, dann kannst du mit Position 2. weiterfahren.
Ansonsten musst du den Nothelferkurs absolvieren.
Bei der Gesuchsstellung für den Lernfahrausweis musst du den orginal Nothelferausweis vorlegen. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig. (Du kannst bereits vor deinem 16. Lebensjahr den Kurs absolvieren).
Lade das Formular “Lernfahrgesuch“ beim Strassenverkehrsamt runter. Bitte verwende für den Ausdruck nur weisses Papier.
Liegt dein letzter Seh- und Hörtest mehr als 2 Jahre zurück, musst du einen neuen Test beim Hausarzt, einem Augenarzt oder Optiker machen lassen. Die Testergebnisse werden in diesem Formular eingetragen.
Lasse dir das vollständige ausgefüllte Formular bei der Einwohnerkontrolle deines Wohnsitzes, persönlich bestätigen und weise einen gültigen Identitätsausweis und 1 farbiges Passfoto (Grösse: 35x45 mm) vor. Unterschrift nicht vergessen.
Gesuchsformular zur Theorieprüfung mit Nothelferausweis ans StVA schicken.
Das Strassenverkehrsamt prüft ob dein Lernfahrgesuch in Ordnung ist und schickt dir ein Formular mit der Anmeldung zur Theorieprüfung.
Diese Anmeldung schickst du dem Strassenverkehrsamt zurück, wenn du dich für die Prüfung vorbereitet hast. Die Theorie Prüfung findet 3-4 Wochen später statt.
Geprüft werden 50 Fragen innerhalb von 45 Minuten. Bitte beachte, dass mehrere Antworten richtig sein können.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die max. 15 Fehlerpunkte nicht überschritten worden sind.
Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Nachdem du die Prüfung bestanden hast, erhälst du 2-3 Tage später den Lernfahrausweis per Post.
Eine Demoversion der Theorieprüfung (CUT) vom Strassenverkehrsamt findest du hier
Original Prüfungsfragen des Strassenverkehrsamtes auf dem Lernportal theorie24 lernen
Nach bestandener Theorieprüfung wird dir das Strassenverkehrsamt StVA den Lernfahrausweis, der 24 Monate gültig und nicht verlängerbar ist, pünktlich auf deinen Geburtstag zugestellt.
Nun darfst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens 3 Jahre im Besitz der Autoprüfung ist und das 23. Altersjahr vollendet hat.
Wir bieten dir Fahrstunden auf Gangschaltung und Automatik Schaltung im Abo ab CHF 73.- an.
Während der Gültigkeitsdauer des LFA muss der Verkehrskundekurs besucht werden. Um einen optimalen Nutzen aus dem VKU zu ziehen, besuchst du den Kurs am Anfang deiner praktischen Ausbildung. Der Nachweis vom Kursbesuch ist bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung zu erbringen.
Das Kurslokal befindet sich in der Überbauung "Insider Park" vis à vis vom Bahnhof Dübendorf (nähe Gleis 4). Sei Bitte 15 Min vor Kursbeginn im Kurslokal.
Kursdauer: 4 Doppellektionen ( Mo bis Do jeweils 18:45 bis 21:00 )
Die Anmeldung erfolgt durch deinen Fahrlehrer. Prüfungsorte sind bei uns Bülach und Hinwil.
Sollte der LFA ablaufen, ohne dass du die praktische Prüfung bestanden hast, bestell sofort wieder
einen neuen, der abgeschlossene VKU hat unbeschränkte Gültigkeit.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhälst du deinen Führerausweis im Kreditkartenformat per Post.
Die Weiterausbildung für Neulenker ab 01.01.2020 dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Dieser Weiterbildungskurs ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises der dreijährigen
Probezeit zu besuchen. Wer diesen Kurs nicht besucht, dem wird der Führerausweis entzogen.
Wir arbeiten mit dem Veranstalter “DriveZ“ zusammen, dieser führt den WAB-Kurs auf dem Militärflugplatz Dübendorf durch.
Wer bereits im Besitz der Kat. A1 / A (Motorrad) ist, benötigt keinen Nothelferkurs, keinen Verkehrskundekurs und keine Theorieprüfung.
Der Verkehrskundekurs VKU darf nur besucht werden, wenn man im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises LFA ist.
Was ändert sich für dich?
Ab dem 01.01.2021 kannst du bereits ab 17 Jahren mit einer geeigneten Begleitperson autofahren, du musst jedoch eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen, bevor du an die Prüfung kannst. Das Ziel dieser Lernphase ist es Erfahrungen zu sammeln. Wir empfehlen dir, dass du zu Beginn deiner Fahrausbildung bei uns eine professionelle Grundausbildung absolvierst und dieses Wissen mit Privatfahrten vertiefen kannst. Alle, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erwerben, müssen diese 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Übergangsregelung LFA mit 17 Jahren für folgende Jahrgänge :
2002 Jahrgang
2003 Jahrgang
Neues Gesetz 2004 Jahrgang