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Dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizerischen umtauschen:
1. wenn du zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten hast, oder
2. wenn du deinen Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hattest und in dieser Zeit den Führerausweis erworben hast.
In beiden Fällen kannst du eine Kontrollprüfung absolvieren und nach bestandener Fahrt erhältst du deinen schweizerischen Führerausweis.
Beachte Bitte, dass du dich innerhalb von 12 Monaten nach erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden musst.
Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine PRÜFUNG!
Deshalb empfehle ich dir, nötige Fahrstunden zu nehmen um dich wieder auf den "aktuellen" Stand bringen zu lassen!
Wichtig: Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge, dir wird der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall müsstest du die ganze Kategorie von Anfang an (Nothelferkurs, Basistheorie, Verkehrskunde, praktische Führerprüfung) neu erwerben.
Bei den unten aufgeführten Ländern (EU / EFTA-Staaten) kannst du alle Kategorien ohne Prüfungen umschreiben lassen.
Belgien | Island | Polen |
Bulgarien | Italien | Portugal |
Dänemark | Lettland | Rumänien |
Deutschland | Liechtenstein | Schweden |
Estland | Litauen | Slowakei |
Finnland | Luxemburg | Slowenien |
Frankreich | Malta | Spanien |
Griechenland | Niederlande | Tschechien |
Grossbritanien | Norwegen | Ungarn |
Irland | Österreich | Zypern |
Bei den unten aufgeführten Ländern kannst du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport müsstest du eine zusätzliche Theorieprüfung ablegen.
Andorra | Monaco | |
Australien | Neuseeland | |
Israel | San Marino | |
Japan | Singapur | |
Kanada | Taiwan | |
Korea | Tunesien | |
Kroatien | USA | |
Marokko |
Du hast einen Führerausweis aus der Ukraine - weitere Informationen findest du hier beim “Strassenverkehrsamt Thurgau“.
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:
Bei der Kontrollfahrt wird ein Manöver (Parkieren) und die Vollbremsung geprüft.
Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit der Gesuchstellung absolviert werden.
Ja. Nach bestandener Kontrollfahrt kannst du auch auf manuell geschalteten Fahrzeugen weiterfahren.
Bei einer negativen Kontrollfahrt, erhälst du ein Fahrverbot und dein ausländischer Führerausweis wird in der Schweiz für ungültig erklärt.