Kontrollfahrt
Fahrschule Baschi KlG

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Fahrschule Baschi

Kontrollfahrt ausländische Führerausweise

Hast du deinen Führerausweis im Ausland erworben ?

Dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizerischen umtauschen:

1. wenn du zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten hast, oder
2. wenn du deinen Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hattest und in dieser Zeit den Führerausweis erworben hast.

In beiden Fällen kannst du eine Kontrollprüfung absolvieren und nach bestandener Fahrt erhältst du deinen schweizerischen Führerausweis.

Beachte Bitte, dass du dich innerhalb von 12 Monaten nach erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden musst.

Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine PRÜFUNG!

Deshalb empfehle ich dir, nötige Fahrstunden zu nehmen um dich wieder auf den "aktuellen" Stand bringen zu lassen!

Wichtig: Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge, dir wird der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall müsstest du die ganze Kategorie von Anfang an (Nothelferkurs, Basistheorie, Verkehrskunde, praktische Führerprüfung) neu erwerben.

Ausnahmen (Länder)

Bei den unten aufgeführten  Ländern (EU / EFTA-Staaten) kannst du alle Kategorien ohne Prüfungen umschreiben lassen.

Belgien Island Polen
Bulgarien Italien Portugal
Dänemark Lettland Rumänien
Deutschland Liechtenstein Schweden
Estland Litauen Slowakei
Finnland Luxemburg Slowenien
Frankreich Malta Spanien
Griechenland Niederlande Tschechien
Grossbritanien Norwegen Ungarn
Irland Österreich Zypern


Bei den unten aufgeführten  Ländern kannst du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport müsstest du eine zusätzliche Theorieprüfung ablegen.

Andorra Monaco  
Australien Neuseeland  
Israel San Marino  
Japan Singapur  
Kanada Taiwan  
Korea Tunesien  
Kroatien USA  
Marokko    

Ausnahme betreffend die Fahrberechtigung für Personen aus der Ukraine

Du hast einen Führerausweis aus der Ukraine - weitere Informationen findest du hier beim   “Strassenverkehrsamt Thurgau“.

Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt?

Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:

  • Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Korrektes Einspuren
  • Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
  • Das Verhalten im Verkehr
  • Vorausschauende Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Bei der Kontrollfahrt wird ein Manöver (Parkieren) und die Vollbremsung geprüft.

Wie lange habe ich ab Gesuchstellung Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren?

Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit der Gesuchstellung absolviert werden.

Kann ich mit dem Automatikgetriebe die Kontrollfahrt absolvieren?

Ja. Nach bestandener Kontrollfahrt kannst du auch auf manuell geschalteten Fahrzeugen weiterfahren.

Was passiert wenn ich die Kontrollfahrt nicht bestehe?

Bei einer negativen Kontrollfahrt, erhälst du ein Fahrverbot und dein ausländischer Führerausweis wird in der Schweiz für ungültig erklärt.


Sollten noch Fragen vorhanden sein, ruf mich an oder lese mehr unter: Strassenverkehrsamt Zürich --> Ausländischer Führerausweis oder Strassenverkehrsamt Thurgau --> Ausländischer Führerausweis

 

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