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Dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizerischen umtauschen:
1. wenn du zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten hast, oder
2. wenn du deinen Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hattest und in dieser Zeit den Führerausweis erworben hast.
In beiden Fällen kannst du eine Kontrollprüfung absolvieren und nach bestandener Fahrt erhältst du deinen schweizerischen Führerausweis.
Beachte Bitte, dass du dich innerhalb von 12 Monaten nach erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden musst.
Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine PRÜFUNG!
Deshalb empfehle ich dir, nötige Fahrstunden zu nehmen um dich wieder auf den "aktuellen" Stand bringen zu lassen!
Wichtig: Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge, dir wird der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall müsstest du die ganze Kategorie von Anfang an (Nothelferkurs, Basistheorie, Verkehrskunde, praktische Führerprüfung) neu erwerben.
Bei den unten aufgeführten Ländern (EU / EFTA-Staaten) kannst du alle Kategorien ohne Prüfungen umschreiben lassen.
Belgien | Island | Polen |
Bulgarien | Italien | Portugal |
Dänemark | Lettland | Rumänien |
Deutschland | Liechtenstein | Schweden |
Estland | Litauen | Slowakei |
Finnland | Luxemburg | Slowenien |
Frankreich | Malta | Spanien |
Griechenland | Niederlande | Tschechien |
Grossbritanien | Norwegen | Ungarn |
Irland | Österreich | Zypern |
Bei den unten aufgeführten Ländern kannst du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport müsstest du eine zusätzliche Theorieprüfung ablegen.
Andorra | Monaco | |
Australien | Neuseeland | |
Israel | San Marino | |
Japan | Singapur | |
Kanada | Taiwan | |
Korea | Tunesien | |
Kroatien | USA | |
Marokko |
Du hast einen Führerausweis aus der Ukraine - weitere Informationen findest du hier beim
“Strassenverkehrsamt Zürich“ und “Strassenverkehrsamt Thurgau“.
Für die Ukrainerinnen und Ukrainer
mit Schutzstatus S und einem ukrainischen Führerausweis gelten ab dem
6. April 2024 neue gesetzliche Regelungen:
Wenn die Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen dem 24. Februar 2022 und
dem 5. April 2024 den Schutzstatus S erhalten haben, müssen sie ihren
ukrainischen Führerausweis spätestens zwei Jahre ab dem Einreisedatum
in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umtauschen, um
weiterhin in der Schweiz Auto fahren zu dürfen. Mit der Einladung zur
Kontrollfahrt dürfen sie bis zur Absolvierung der Kontrollfahrt
weiterfahren.
Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer nach dem 5. April 2024 den
Schutzstatus S erhalten haben (oder einen anderen Aufenthaltsstatus),
gelten für den Umtausch der Führerausweise die übliche 12-Monatsfrist
und die üblichen Regeln.
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:
Bei der Kontrollfahrt wird ein Manöver (Parkieren) und die Vollbremsung geprüft.
Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit der Gesuchstellung absolviert werden.
Ja. Nach bestandener Kontrollfahrt kannst du auch auf manuell geschalteten Fahrzeugen weiterfahren.
Beim Umzug in die Schweiz musst du innerhalb eines Jahres den ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Falls du weniger als drei Jahre im Besitz des ausländischen Führerausweises warst, erhälst du auch einen Führerausweis auf Probe.
Bei einer negativen Kontrollfahrt, erhälst du ein Fahrverbot und dein ausländischer Führerausweis wird in der Schweiz für ungültig erklärt.
Zum runterladen als PDF : Kontrollfahrt-Deutsch-Englisch-Kommandos.pdf
Sollten noch Fragen vorhanden sein, ruf mich an oder lese mehr unter: Strassenverkehrsamt Zürich --> Ausländischer Führerausweis oder Strassenverkehrsamt Thurgau --> Ausländischer Führerausweis