Kontrollfahrt ausländische Führerausweise
Hast du deinen Führerausweis im Ausland erworben ?
Dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizerischen umtauschen :
1. wenn du zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten hast, oder
2. wenn du deinen Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hattest und in dieser Zeit den Führerausweis erworben hast.
In beiden Fällen kannst du eine Kontrollprüfung absolvieren und nach bestandener Fahrt,
erhältst du deinen schweizerischen Führerausweis.
Beachte Bitte, dass du dich innerhalb von 12 Monaten nach erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden musst.
Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine PRÜFUNG!
Deshalb empfehle ich dir, nötige Fahrstunden zu nehmen um dich wieder auf den "aktuellen" Stand bringen zu lassen!
Wichtig : Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge, dir wird der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall müsstest du die ganze Kategorie von Anfang an (Nothelferkurs, Basistheorie, Verkehrskunde, praktische Führerprüfung) neu erwerben.
Ausnahmen:
Bei den unten aufgeführten Ländern (EU / EFTA-Staaten) kannst du alle Kategorien ohne Prüfungen umschreiben lassen.
| Belgien | Island | Polen |
| Bulgarien | Italien | Portugal |
| Dänemark | Lettland | Rumänien |
| Deutschland | Liechtenstein | Schweden |
| Estland | Litauen | Slowakei |
| Finnland | Luxemburg | Slowenien |
| Frankreich | Malta | Spanien |
| Griechenland | Niederlande | Tschechien |
| Grossbritanien | Norwegen | Ungarn |
| Irland | Österreich | Zypern |
Bei den unten aufgeführten Ländern kannst du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport müsstest du eine zusätzliche Theorieprüfung ablegen.
| Andorra | Monaco |
| Australien | Neuseeland |
| Israel | San Marino |
| Japan | Singapur |
| Kanada | Taiwan |
| Korea | Tunesien |
| Kroatien | USA |
| Marokko |
Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt ?
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:
* Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
* Korrektes Einspuren
* Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
* Das Verhalten im Verkehr
* Vorausschauende Fahrweise
* Fahren nach Wegweisern
* Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
Bei der Kontrollfahrt werden keine Manöver geprüft.
Wie lange habe ich ab Gesuchstellung Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren ?
Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit der Gesuchstellung absolviert werden.
Kann ich mit dem Automat die Kontrollfahrt absolvieren ?
Ja. Nach bestandener Kontrollfahrt kannst du auch auf manuell geschalteten Fahrzeugen weiterfahren.
Sollten noch Fragen vorhanden sein, ruf mich doch unter 079 2 800 800 an oder lese unten weiter.
Strassenverkehrsamt Züirch --> Ausländischer Führerausweis
